Steuererklärungen
Dienstleistungen
Steuererklärungen
Mein Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:
- Ausfüllen der Steuererklärung für Privatpersonen, Selbstständigerwerbende und Juristische Personen
- Schriftliche Fristverlängerung beim Steueramt
- Kontrolle von Einschätzungsvorschlägen und Veranlagungsverfügungen
- Prüfen und Verfassen von Einsprachen zu Veranlagungsverfügungen
Damit ich Ihre Steuererklärung vollständig und effizient erstellen kann, habe ich für Sie untenstehend einfache Tipps für die Zusammentragung der notwendigen Unterlagen:
CHECKLISTE vollständig ausfüllen
Bitte füllen Sie meine Checkliste vollständig aus – dies können Sie bequem am Bildschirm erledigen und anschliessend ausdrucken.
Die Checkliste zum Ausfüllen finden Sie hier: Checkliste
UNTERLAGEN bereitstellen
Stellen Sie anhand der Checkliste die erforderlichen Unterlagen zusammen.
Damit stellen Sie sicher, dass keine zusätzliche Aufwände für Sie für Abklärungen und Nachforderungen von Unterlagen entstehen und keine wichtigenInformationen vergessen gehen.
UNTERLAGEN ÜBERGEBEN
Lassen Sie mir die ausgefüllte Checkliste mit sämtlichen Unterlagen ganz einfach per Post oder persönlich zukommen.
ERSTELLEN DER STEUERERKLÄRUNG
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen werde ich diese prüfen. Falls noch Unterlagen bzw. Angaben fehlen, werde ich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Selbstverständlich beantrage ich für Sie beim Steueramt Fristverlängerung, falls Ihre Steuererklärung nicht innert Frist abgeschlossen werden kann.
UNTERSCHREIBEN UND ABGEBEN
Nach Abschluss meiner Arbeit erhalten Sie alle eingereichten Unterlagen vollständig zurück. Die Steuererklärung erhalten Sie abgabefertig und in Kopie. Sie brauchen das Original nur noch zu unterschreiben und beim Steueramt einzureichen.
BERATUNG UND BETREUUNG
Haben Sie Fragen zu Ihrer Steuererklärung? Wünschen Sie Ihre ausgefüllte Steuererklärung zu besprechen? Gerne stehe ich Ihnen für Auskünfte zur Verfügung und bespreche Ihre Steuererklärung auch gerne persönlich mit Ihnen.
Sie haben die Veranlagung zu Ihrer Steuererklärung erhalten? Ich empfehle Ihnen diese nach Erhalt immer zu prüfen. Gerne kontrolliere ich Ihre
Veranlagung und berate Sie, falls eine Einsprache gegen die Veranlagung notwendig ist.
=> Beachten Sie, dass eine Einsprache nur innert Monatsfrist, nach Erhalt der Steuererklärung, beim Steueramt eingereicht werden kann.